Leuchtstofflampen: Was seit 2023 in der EU gilt – im Video erklärt

Für Kompaktleuchtstofflampen endete die Ausnahme am 24.2.2023, für T5 und T8 am 24.8.2023. Vorhandene Lampen dürfen weiter genutzt werden; der Umstieg geht über LED-Röhre oder neue Leuchte. Animation mit Musik, rund 80 Sekunden.

Dauer 1:19 Min.Inhalt zum Nachlesen

Seit 2023 dürfen die meisten Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Das Video ordnet die Termine ein und zeigt, was das für vorhandene Lampen und den Umstieg bedeutet.

Das Video zum Nachlesen

  1. 0:08

    Die EU-Regeln im Überblick

    Drei Termine sind wichtig: Seit dem 1.9.2021 gilt die Ökodesign-Verordnung. Am 24.2.2023 endete die Ausnahme für Kompaktleuchtstofflampen, am 24.8.2023 die für T5- und T8-Röhren.

  2. 0:16

    Kompaktleuchtstofflampen: Ausnahme endete am 24.2.2023

    Für Kompaktleuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung ist die Quecksilber-Ausnahme am 24.2.2023 ausgelaufen, geregelt in der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/276.

  3. 0:25

    T5 und T8: Ausnahme endete am 24.8.2023

    Für T5- und T8-Leuchtstoffröhren zur Allgemeinbeleuchtung endete die Quecksilber-Ausnahme am 24.8.2023, geregelt in der Delegierten Richtlinie (EU) 2022/284. Für Sonderanwendungen gelten eigene Ausnahmen.

  4. 0:34

    T2, T12 und langlebige Röhren: Ende am 24.2.2023

    Schon am 24.2.2023 endete die Ausnahme für dünne T2-Röhren (unter 9 mm), dicke T12-Röhren (über 28 mm) und langlebige Röhren ab 25.000 Stunden.

  5. 0:44

    T8: Ökodesign verlangt 120 lm/W

    Zusätzlich verlangt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 für T8-Röhren mit 600, 1200 und 1500 mm Länge seit dem 1.9.2023 eine Mindest-Lichtausbeute von 120 lm/W. Bisher lag die Grenze bei 89,7 lm/W.

  6. 0:54

    Restbestände ja, Umstieg planen

    Vorhandene Lampen dürfen Sie weiter nutzen, Restbestände dürfen verkauft werden. Verboten ist das neue Inverkehrbringen. Für den Umstieg gibt es zwei Wege: eine LED-Röhre passend zum Vorschaltgerät oder eine neue Leuchte. Umverdrahten am Vorschaltgerät gehört in die Hände einer Elektrofachkraft.

Kurz zusammengefasst

  • Kompaktleuchtstofflampen: Ausnahme endete am 24.2.2023
  • T5 und T8 zur Allgemeinbeleuchtung: Ausnahme endete am 24.8.2023
  • Vorhandene Lampen dürfen weiterlaufen
  • Umstieg: LED-Röhre passend zum Vorschaltgerät oder neue Leuchte

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Das Video gibt es auch auf unserem YouTube-Kanal: „Leuchtstofflampen: Was ist seit 2023 vorbei?“ auf YouTube

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