LED im Auto: nur mit Freigabe – so prüfen Sie die Zulassung

Dass der Sockel passt, heißt nicht, dass die LED zugelassen ist: Bei H4, H7 und den meisten anderen Typen gilt die Freigabe laut Kompatibilitätsliste je Fahrzeug, Lichtfunktion und Land. LED-Ersatzlampen mit ECE-Genehmigung (H11, C5W) brauchen keine Liste. Animation mit Musik, rund 120 Sekunden.

Dauer 2:01 Min.Inhalt zum Nachlesen

LED-Nachrüstlampen passen oft mechanisch in den Scheinwerfer. Für die Straße zugelassen sind sie damit noch nicht. Das Video zeigt, wie Sie die Freigabe für Ihr Fahrzeug prüfen.

Das Video zum Nachlesen

  1. 0:08

    Der Sockel passt – zugelassen ist sie damit nicht

    Halogenlampe und LED-Nachrüstlampe haben denselben Sockel. Dass die LED mechanisch passt, heißt nicht, dass sie für die Straße zugelassen ist.

  2. 0:18

    Der Scheinwerfer ist für Halogen genehmigt

    Der Scheinwerfer ist für eine genormte Halogenlampe genehmigt, zum Beispiel H7. LED-Nachrüstlampen wie H4 oder H7 haben keine ECE-Genehmigung; sie brauchen eine Freigabe je Fahrzeug. Eine Ausnahme sind LED-Ersatzlampen mit ECE-Genehmigung (H11, C5W); sie brauchen laut OSRAM keine Fahrzeugliste.

  3. 0:31

    Freigegeben: Fahrzeuge auf der Kompatibilitätsliste

    Freigegeben im Straßenverkehr ist die LED für Fahrzeuge, die auf der Kompatibilitätsliste des Lampenherstellers stehen. Die Liste wird fortgeschrieben; maßgeblich ist der aktuelle Stand beim Lampenhersteller. Das Video zeigt Beispielzeilen, keine echte Liste.

  4. 0:51

    Prüfen: Fahrzeug, Lichtfunktion, Typ, Ausführung

    Prüfen Sie das Fahrzeug (Hersteller, Modell, Bauzeitraum), die Lichtfunktion (Abblend-, Fern- und Nebellicht getrennt), den Lampentyp wie in der Betriebsanleitung, etwa H7, und die konkrete Lampenausführung, nicht nur die Marke. Bei manchen Fahrzeugen sind Adapter des Lampenherstellers nötig.

  5. 1:06

    Freigaben gelten je Lichtfunktion und je Land

    Eine Freigabe gilt je Lichtfunktion: Steht das Abblendlicht auf der Liste, braucht das Fernlicht einen eigenen Eintrag. Außerdem zählt die Liste des Zulassungslandes.

  6. 1:19

    Genehmigung mitführen, Licht einstellen lassen

    Erfolgt die Freigabe über eine Allgemeine Bauartgenehmigung, rufen Sie diese laut ADAC ab, drucken sie aus und führen sie mit. Lassen Sie die Lichteinstellung im Fachbetrieb prüfen, wie nach jedem Lampenwechsel.

  7. 1:29

    Ohne ECE-Genehmigung und Listeneintrag: nicht für die Straße

    Ist das Fahrzeug nicht gelistet und hat die LED keine ECE-Genehmigung, ist sie nicht für die Straße erlaubt; laut ADAC kann sonst die Betriebsgenehmigung erlöschen. Eine Alternative ist eine Hochleistungs-Halogenlampe desselben genormten Typs. Hersteller erweitern die Freigaben; prüfen Sie die Liste später erneut.

Kurz zusammengefasst

  • Passender Sockel heißt nicht zugelassen
  • H4, H7 und Co.: nur laut Kompatibilitätsliste
  • H11 und C5W mit ECE-Genehmigung: laut OSRAM ohne Liste
  • Je Fahrzeug, Lichtfunktion und Land prüfen
  • Bei Freigabe per ABG: Genehmigung mitführen; Licht einstellen lassen
  • Weder ECE noch Liste: nicht für die Straße

Mehr dazu im Ratgeber

Passende Lampen im Shop

Das Video gibt es auch auf unserem YouTube-Kanal: „LED im Auto: nur mit Freigabe“ auf YouTube

Weitere Videoanleitungen

Alle Videoanleitungen