H7 LED 14 Artikel
Eine LED-Nachrüstlampe mit H7-Sockel tritt an die Stelle der Halogenlampe im vorhandenen Scheinwerfer: Der Sockel PX26d bleibt unverändert, erzeugt wird das Licht statt von einer Glühwendel von Leuchtdioden. Die hier geführten Ausführungen nehmen zwischen 16 und 43 Watt auf, eine H7-Halogenlampe zieht 55 Watt.
Ob eine Nachrüstlampe im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf, entscheidet sich nicht am Lampentyp, sondern an der Freigabe für das konkrete Fahrzeug und den konkreten Scheinwerfer. Diese Angabe gehört zum jeweiligen Artikel und zur Fahrzeugliste des Herstellers.
Produktvergleich
Energieeffizienz
- Alle Ausführungen sitzen im genormten Sockel PX26d und treten an die Stelle der H7-Halogenlampe im vorhandenen Scheinwerfer
- Geführt werden 12-V-Ausführungen für Pkw und Motorrad sowie 24-V-Ausführungen für Lkw
- Die Leistungsaufnahme reicht von 16 bis 43 Watt; zum Vergleich: eine H7-Halogenlampe arbeitet mit 55 Watt
- Im Sortiment stehen die Osram-Serien LEDriving, Night Breaker LED und Truckstar
- Ob eine Nachrüstlampe im Straßenverkehr zulässig ist, hängt an der Freigabe für Fahrzeug und Scheinwerfer und steht beim Artikel
Zuerst den Lampentyp bestätigen
Welcher Typ in den Scheinwerfer gehört, gibt das Fahrzeug vor. Der Aufdruck auf der ausgebauten Lampe und das Fahrzeughandbuch nennen ihn. H4 oder H11 lassen sich nicht in eine H7-Fassung setzen.
Alle H7-Lampen ansehenBordspannung zum Fahrzeug wählen
Pkw und Motorräder arbeiten mit 12 V, Lkw und Busse mit 24 V. Welche Ausführung vorliegt, steht in den technischen Daten des Artikels.
Freigabe für Fahrzeug und Scheinwerfer klären
Eine LED-Nachrüstlampe ist kein pauschaler Ersatz für jede H7-Halogenlampe. Maßgeblich ist die Freigabe für das konkrete Fahrzeug und den konkreten Scheinwerfer; Osram führt dazu artikelbezogene Fahrzeuglisten.
Beide Seiten zusammen tauschen
Die meisten Ausführungen sind als Doppelpack geführt. Wird nur eine Seite gewechselt, unterscheiden sich die Scheinwerfer sichtbar in Helligkeit und Lichtfarbe.
Was beim Wechsel gleich bleibt und was nicht
H7 beschreibt eine genormte Scheinwerferlampe mit einem einzelnen Leuchtkörper und dem Sockel PX26d. Weil der Sockel bei der LED-Ausführung derselbe ist, passt sie mechanisch in die vorhandene Fassung. Anders als bei Halogen sitzen die Leuchtdioden aber nicht rundum, sondern flächig auf zwei Seiten, und die Elektronik braucht Platz sowie Wärmeabfuhr am Lampenkörper. Deshalb ist die Frage bei einem Retrofit nie nur, ob der Sockel passt, sondern auch, ob Bauraum und Scheinwerfer dazu freigegeben sind.
Die drei Serien im Sortiment
Geführt werden ausschließlich Ausführungen von Osram. LEDriving ist die breite Reihe für Pkw und deckt hier Varianten von 18 bis 43 Watt ab. Night Breaker LED ist die auf mehr Lichtleistung ausgelegte Reihe derselben Bauart. Truckstar ist auf 24-V-Bordnetze ausgelegt und damit für Lkw gedacht. Eine Ausführung ist ausdrücklich für Motorräder vorgesehen.
Leistungsaufnahme und Bordnetz
Die Aufnahmeleistungen liegen zwischen 16 und 43 Watt. Der niedrigere Wert gegenüber 55 Watt bei Halogen bedeutet nicht automatisch weniger Licht, weil LED und Glühwendel unterschiedlich effizient arbeiten; die Lichtströme stehen in den technischen Daten des jeweiligen Artikels. Wichtig ist die richtige Bordspannung: Eine für 12 V ausgelegte Lampe gehört nicht in ein 24-V-Netz und umgekehrt.
Zulassung: eine Fahrzeugfrage, keine Typfrage
Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist entscheidend, ob die konkrete Nachrüstlampe für das konkrete Fahrzeug und den darin verbauten Scheinwerfer freigegeben ist. Diese Freigabe lässt sich nicht aus dem Lampentyp H7 ableiten und gilt auch nicht pauschal für eine ganze Serie. Wer unsicher ist, prüft die artikelbezogene Fahrzeugliste des Herstellers oder bleibt bei der Halogenausführung.














